Auf Grundlage von § 20 Absatz 3 VOB/A und § 30 Absatz 1 UVgO informiert die Vergabestelle Südpfalz hier fortlaufend über erfolgte Auftragsvergaben folgender Vergabeverfahren:
Bauleistungen
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die Information über vergeben Aufträge für Bauleistungen werden sechs Monate vorgehalten.
Liefer- und Dienstleistungen
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
Die Information über vergeben Aufträge für Liefer- und Dienstleistungen werden drei Monate vorgehalten.
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